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## Coursera 课程总结:欧洲联盟海关法中的关税债务 本课程深入探讨了欧洲联盟海关法中“关税债务”的概念及其相关法律规定。课程首先基于《欧洲联盟海关法典》(UZK)第5条第18款,定义了关税债务为个人为特定商品根据现行海关规定应缴纳的进口或出口税款的义务。 课程重点阐述了 **进口关税债务** 的产生。根据《欧洲联盟海关法典》第77条第1款,当需要缴纳进口税的非欧盟商品被转为处于自由流通状态或根据部分进口税豁免进入临时使用时,会产生进口关税债务。 此外,本课程也详细讲解了因违反各种海关规定而可能产生的关税债务。根据《欧洲联盟海关法典》第79条第1款,此类违规行为可能导致关税债务的产生。这不仅可能使得进口商失去关税优惠(例如贸易协定下的优惠),还可能引发海关部门的制裁(如罚款或刑事诉讼)。 **课程核心内容包括:** * **关税债务的产生:** 详细介绍《欧洲联盟海关法典》第77条和第79条关于进口关税债务的发生原因、时间点及责任人。 * **关税债务的计算基础:** 阐述用于计算关税债务金额的关键因素,包括商品的数量、价值、性质、关税税率和原产地。 * **关税债务的清偿与豁免:** 解释关税债务的清偿方式(如缴税)以及为担保关税债务而提供的担保(如提前放行货物)。课程还将介绍“延期付款”的概念。 本课程旨在为学员提供对欧盟海关法中关税债务体系的入门级概述,帮助理解关税债务的形成、计算及处理流程。
Art. 5 Nr. 18 des Unionszollkodex definiert "Zollschuld" als die Verpflichtung einer Person, den aufgrund der geltenden zollrechtlichen Vorschriften für eine bestimmte Ware vorgesehenen Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten. Zur Entrichtung der Zollschuld ist der „Zollschuldner" verpflichtet. Der Unionszollkodex unterscheidet dabei zwischen der „Einfuhrzollschuld" und der „Ausfuhrzollschuld"; Ausfuhrzollschulden existieren zurzeit nicht, dass der Gemeinsame Zolltarif der Union keine Ausfuhrzölle vorsieht.Voraussetzung für die Entrichtung der Einfuhrabgaben ist grundsätzlich, dass zuerst einmal eine Einfuhrzollschuld entsteht. Das Unionsrecht kennt hier zwei Entstehungstatbestände. Zum einen den Entstehungstatbestand nach Art. 77 Abs. 1 UZK, der in Betracht kommt, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Nicht-Unionsware in den zollrechtlich freien Verkehr oder die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben überführt wird.Im Falle von Verstößen gegen die vielfältigen zollrechtlichen Vorschriften kommt ggf. eine Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 UZK in Betracht. Eine Zollschuldentstehung nach Art. 79 UZK kann dazu führen, dass Zollvergünstigungen wie z.B. Zollpräferenzen keine Anwendung finden. Auch kann eine Zollschuldentstehung nach Art. 79 UZK die Einleitung von Sanktionen durch die Zollverwaltung (Bußgeldverfahren, Strafverfahren) nach sich ziehen.In diesem Kurs geben wir Ihnen einen Überblick über die Systematik der Einfuhrzollschuld nach Art. 77 und 79 UZK (Entstehung, Zeitpunkt, Zollschuldner).Darüber hinaus beleuchten wir die Thematik der Bemessungsgrundlagen (Menge, Wert, Beschaffenheit, Zollsatz und Ursprung), anhand derer die Höhe der Zollschuld berechnet wird.Die Zollschuld erlischt grundsätzlich durch die Entrichtung des Zollschuldbetrages; erst wenn die Zollschuld beglichen worden ist, können die Waren z.B. in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Sofern der Zollschuldner für den Zollschuldbetrag eine Sicherheit geleistet hat, kommt ggf. eine vorzeitige Überlassung der Waren in Betracht. Wir geben Ihnen in diesem Kurs einen einführenden Überblick in die Thematik der Sicherheitsleistung bzw. des sog. „Zahlungsaufschubs".